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Augsburg
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ZTV-Baumpflege: Bundesweit einheitliche Einführung durch das BMVI

30. Oktober 2019
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach einer längeren Prüfung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2019 die neue ZTV-Baumpflege (2017) der FLL für den Geltungsbereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Bei der Überarbeitung der neuen ZTV-Baumpflege unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Dujesiefken hat man sich strukturell an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C orientiert, so dass die überarbeitete Ausgabe nun erstmals auch den Anforderungen an die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gem. der VOB/B entspricht. Aus diesem Grund wird es nicht mehr parallel zu der ZTV-Baumpflege noch eine ZTV-Baum-StB für die Straßenbauverwaltungen geben. Die neue ZTV Baumpflege (2017) ersetzt somit die bisher gültige ZTV-Baum-StB 04. Es gibt ab sofort nur noch ein Regelwerk für die Baumpflege und es vereinheitlicht und vereinfacht damit die Ausschreibepraxis für diese Arbeiten.

Auf den Deutschen Baumpflegetagen 2020 wird am 22. April der Geschäftsführer der FLL, Herr Jürgen Rohrbach, aktuelles von der Forschungsgesellschaft vorstellen. Er wird dabei vor allem auf Neuerungen bei den verschiedenen Regelwerken eingehen (vor allem zu den neuen Baumkontrollrichtlinien sowie zum Fachbericht Artenschutz).

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