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Augsburg
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Gesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze – der aktuelle Stand

03. Mai 2018
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Für Zündstoff bei der diesjährigen Fachtagung sorgte das Gesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze. Denn der Ablauf der zehnjährigen Übergangsfrist kommt näher, denn ab dem 1. März 2020 dürfen bei Pflanzungen in freier Natur ausschließlich gebietseigene Gehölze zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund gab es gleich zwei Vorträge und eine Diskussion zu diesem Thema. Die praxisbezogene Position des Bundes Deutscher Baumschulen vertrat Christoph Dirksen von der Baumschule Ley: „Zwei Jahre vor Ablauf der Übergangsfrist gibt es nach wie vor ungelöste Probleme bei der Pflanzenverfügbarkeit, der Zertifizierung, den Beerntungsgebieten, Verwendungsorten und Ausschreibungen“, so Dirksens kritischer Status Quo. Die Grundlage für die Produktion gebietseigener Gehölze läge in der Verfügbarkeit geeigneten Saatgutes. „In vielen Regionen gibt es aber sehr große Lücken in den Saatgutbeständen. Die unklare regionale Verfügbarkeit bestimmter Pflanzen führt zu Schwierigkeiten bei Bestellungen und öffentlichen Ausschreibungen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, neue Pflanzenbestände in der freien Natur zu sichten und zu beernten“, so der Fachmann. Bezüglich des Begriffes „freie Natur“ gäbe es darüber hinaus auf Auftraggeberseite große Unsicherheiten. „Viele Kunden schreiben pauschal nur noch gebietseigene Gehölze aus“, sagte Dirksen und plädierte für eine genaue Auslegung des Gesetzes.

Als Vertreter des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verwies Dr. Rudolf Specht auf die Komplexität des Themas und die zahlreichen beteiligten Akteure: „Wenn das System 2020 praxistauglich funktionieren soll, müssen enorm viele Rädchen ineinandergreifen. Wir müssen nun genau dort weiterarbeiten, wo es noch offene Baustellen gibt“. Ein wichtiger Schritt, so Specht weiter, sei die Schaffung eines einheitlichen Zertifizierungssystems für die Produktion gebietseigener Gehölze. „Das BMU erarbeitet zurzeit gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle ein Fachmodul, das die Grundlage für eine zuverlässige Zertifizierung der Produzenten bilden wird“. Auf die Frage aus dem Auditorium, ob man sich angesichts des Klimawandels und der Verschuldung vieler Länder ein derart ideologisch motiviertes Gesetz leisten könne, entgegnete Specht: „Es geht um den Erhalt der genetischen Vielfalt, die auch international ein großes Thema ist. Das Gesetz kann dieses Ziel nicht allein erreichen, aber es leistet einen wichtigen Beitrag“.

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