Zusammenfassung
Versagen die europäischen Behörden in Bezug auf eingeschleppte Schadorganismen?
Dr. Christian Tomiczek, BFW, Institut für Waldschutz, Wien
Während des letzten Dezenniums ist die Zahl der Einschleppungen von gefährlichen Quarantäneschädlingen in Europa stark angestiegen. Einigen, wie dem Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) und dem Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus) ist es gelungen, sich in Europa festzusetzen und das Befallsgebiet trotz Kontrollmaßnahmen auszuweiten. Die späte Entdeckung und die großflächig Ausbreitung der Schadorganismen zeigt, dass einerseits die Kontrollen an der EU-Außengrenze nicht ausreichend gut funktionieren, andererseits die nationalen Behörden bei der Einleitung von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen viel zu langsam und zu wenig rigoros reagierten. So wurden z. B. in Italien vom CLB befallene Bäume über längere Zeit nicht gerodet, weil einfach das nötige Geld dafür fehlte. Ähnlich die Situation mit dem Kiefernholznematoden in Portugal. Auch hier wurden die nötigen Rodungsmaßnahmen oft viel zu spät durchgeführt, weshalb sich der Schädling ungehindert ausbreiten konnte. Aber auch die zuständigen EU-Behörden reagierten teilweise zu langsam und zu wenig konsequent. So dauerte es Jahre, bis ein Einfuhrverbot für Acer-Pflanzen aus Drittländern ausgesprochen werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden zahlreiche Lieferungen mit CLB-Befall in verschiedenen Ländern entdeckt. Teilweise waren sie schon in den Handel gelangt und in Hausgärten untergetaucht. Ebenso ist es inkonsequent, eine Entscheidung zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Verbreitung von Anoplophora chinensis zu erlassen, einzelnen Ländern, in denen der gefährliche Schädling mehrfach bereits im Freiland gefunden wurde, dann Ausnahmen zu genehmigen, die das Risiko der Verbreitung für andere erheblich erhöht.
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